Urlaubsmitbringsel für das Aquarium

Ein- und Ausfuhrbestimmungen beachten

Mitbringsel aus dem Urlaub haben sicherlich einen ideellen Wert und sind Erinnerungen an das Erlebte. Jeder muss sich aber im Klaren darüber sein, dass die Ausfuhr solcher Mitbringsel aus den Herkunftsländern beziehungsweise die Einfuhr in das Heimatland oft verboten ist. Auch wenn man diese Dinge käuflich erworben hat, ist die Aus- beziehungsweise Einfuhr dadurch nicht per se legal. Ganz besonders schlimm ist es, wenn man Mitbringsel dieser Art direkt aus der Natur entnimmt, womöglich noch im lebenden Zustand oder von lebenden Tieren abbricht. Klar ist es uns verständlich, dass einheimische Sammler in armen Ländern versuchen, ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen, diese Dinge zu beschaffen und an Touristen zu verkaufen. Trotzdem, wir dürfen diesen Handel, auch nicht aus Mitleid unterstützen. Kaum einer von uns wird wohl unterscheiden können, welche Muschel oder welche Koralle den Aus- beziehungsweise Einfuhrbestimmungen unterliegen. Deshalb, erfreut euch an diesen Wunderwerken der Natur, fortografiert sie aber lasst sie da, wo sie sind.

Als Dekorationsmaterial für das Aquarium selten geeignet

In unseren Aquarien haben diese Mitbringsel nichts verloren. Muscheltiere im Aquarium können insbesondere den Weichwasserfischen schaden, da sich der Muschelkalk im Wasser lösen kann und damit den Härtegrad des Wassers anhebt. All diese Mitbringsel gelten unter echten Aquarianern als Tabu. Auch diejenigen von uns, die in ihren Aquarien Schneckenbarsche oder Einsiedlerkrebse pflegen, sollten genau wissen, welche Ansprüche diese Tiere an ihr Schneckenhaus stellen. So wird der Einsiedlerkrebs sicherlich nicht nach einer besonders bizarr oder besonders schön gefärbten Muschel greifen, wenn er auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist. Auch viele der kleinen Kunstoff-Accessoires, die im Fachhandel angeboten werden, haben eigentlich nichts im Aquarium zu suchen. Der Fachhandel hat keinen Bildungsauftrag, sondern er will seiner Kundschaft Fach-Artikel verkaufen. Dass er dabei auch Dinge im Sortiment hat, die nicht wirklich etwas mit dem Fach zu tun haben, sollten wir ihm nicht übel nehem. Schließlich verkaufen manche Kaffee-Fachläden auch Schmuck, Kleidungsstücke und was sonst noch alles. Der Fachhandel will ja nur die Bedürfnisse seiner Kundschaft befriedigen. Wenn die Kundschaft blubbernde Muscheln haben will, dann bietet er sie eben an. Wir als Aquarianer können aber sehr wohl entscheiden, womit wir unsere Aquarien dekorieren und womit eben nicht. Schließlich sind wir in erster Linie Aquarianer und nicht Dekorateure. Letztlich muss aber jeder selbst entscheiden, was er in sein Aquarium packt. Wer der Meinung ist, dass er seine Urlaubsmitbringsel oder irgendwelche Blubbersachen ins Aquarium legen muss, der soll es tun. Er darf sich dann nur nicht wundern, wenn andere Aquarianer die Nase darüber rümpfen.

Urlaubsmitbringsel für das Aquarium
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